Bundesverfassungsgesetz zwingt Politik nun endlich zu konkreten Klimaschutzmaßnahmen – und zwar umgehend!
Umweltfreundliche Mobilität mit BioCNG ist dagegen bereits heute Fakt!
Es war für den Klimaschutz eine historische Entscheidung: Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz vom 29. April. Damit haben die obersten Verfassungsrichter das Klimaschutzgesetz aus dem Jahr 2019 nicht nur in Teilen für verfassungswidrig erklärt, da ausreichende Vorgaben für die Emissionsminderung ab 2031 fehlen. Vielmehr haben sie darüber hinaus die Bundesregierung zu ganz konkreten Maßnahmen in Sachen Klimaschutz verpflichtet. Die Politik dürfe Klimaschutz nicht mehr auf morgen oder übermorgen verschieben, sondern sie müsse jetzt und heute damit beginnen. Schließlich gehe es hier auch um den Schutz künftiger Generationen. Eine Entscheidung, die längst überfällig war.
Die Entscheidung des obersten Gerichts unterstreicht zudem einmal mehr, wie wichtig eine klimaschonende Mobilität ist, durch die schon heute nachhaltig Emissionen gemindert werden und die die weitere Erderwärmung stoppt. BioCNG betriebene Pkws und Lkws (hier auch zukünftig BioLNG) erzielen bereits heute Spitzenleistungen in Sachen Klimaschutz und steuern damit einen wichtigen Beitrag zur Defossilisierung im Verkehr bei. Diese ‚grünen’ Verbrenner sind jedoch nicht nur umweltfreundlich, sondern zugleich kostengünstig und verbraucherfreundlich. Daher sollten sie spätestens nach der aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Aufmerksamkeit in Politik und Öffentlichkeit finden, die ihnen als Klimaretter gebührt!