GAP: Bundesverkehrsministerium gibt der Position des CNG-Club e. V. recht

CNG-Club e. V. unterstützt Verbraucherrechte für korrekte GAP-Prüfungen

München, 19. September 2025. Das Thema verschärfte Gasanlagenprüfung (GAP) im Vorfeld einer Hauptuntersuchung (HU) hielt Deutschlands CNG-Fahrer monatelang in Atem. So mussten Verbraucher für eine GAP statt bislang 30 bis 150 Euro danach bis zu 2.000 Euro für identische Fahrzeuge berappen. Dank des unermüdlichen Einsatzes des Verbraucherschutzverbandes CNG-Club e. V. und seiner Partner hinsichtlich der untragbaren Bedingungen durch die Verschärfung der GAP ist es dem Club zusammen mit Unterstützern nun gelungen, alles auf Anfang zu setzen. Damit können CNG-Fahrzeuge weiter kostensparend, regenerativ und umweltschonend betrieben werden.

„Wir haben in Sachen grundlos verschärfter GAP und deren Abschaffung alle Hebel in Bewegung gesetzt, auf allen Ebenen und an allen Stellen interveniert – politisch und auf Seiten der Gesetzgebung im Verkehrsbereich. Das Ergebnis ist ein weiterer voller Erfolg für uns als Verbraucherschutzorganisation und damit unsere CNG- Fahrerinnen und -Fahrer, denn das Bundesverkehrsministerium (BMV) hat diese Position klar bestätigt“, bringt es Juliane Gött, Vorstandsvorsitzende des CNG-Club e. V., auf den Punkt. 
So hat das BMV klargestellt, dass die verschärfte GAP-Praxis keinerlei gesetzliche Grundlage hat. Vielmehr gelten die bestehenden Vorgaben der „Richtlinie für die Durchführung der Systemeinbauprüfung sowie der wiederkehrenden oder sonstigen Anlagenprüfung für Kraftfahrzeuge mit gasförmigen Kraftstoffen“ vom 8. Juli 2021 sowie die Aktualisierung vom 14. November 2022 unverändert fort und begründen keine Veränderung. Somit gilt laut BMV nach wie vor die Prüfpraxis zur Durchführung der GAP, wonach eine Überprüfung der Gasanlage im Rahmen der HU in jedem Fall zerlegungsfrei zu erfolgen hat. So heißt es vom BMV: „Die Gasbehälter müssen, falls erforderlich, so weit freigestellt sein, dass eine Sichtprüfung ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann.“ Das beinhaltet jedoch nicht das Lösen der Haltebänder der Gasbehälter oder gar deren Ausbau. Mit anderen Worten: Es gelten nach wie vor der §41a Abs. 5 und 6 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Anlage VIII. 

GAP-Verschärfung durch den AKE war nicht gerechtfertigt
Damit wurde die durch den „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung“ (AKE) Ende vergangenen Jahres geänderte verschärfte GAP-Prüfanforderung zurückgewiesen. Der AKE, der die Aufgabe hat, die Prozesse der technischen Fahrzeugüberwachung zu optimieren und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen, setzt sich zusammen aus Vertretern der Überwachungsorganisationen (ÜOs), der „Zentralen Stelle“ (FSD GmbH), dem BMV und den obersten Landesbehörden (Verkehrsministerien der Länder). Die Geschäftsführung obliegt dem Kraftfahrtbundesamt (KBA). 
Als infolge der verschärften GAP zahlreichen CNG-Fahrerinnen und -Fahrern, die sich weigerten, den Tank ausbauen zu lassen, seit Anfang des Jahres die HU-Plakette verweigert wurde, war der Aufschrei innerhalb der CNG-Community groß. So war es ihnen zu recht völlig neu, als es auf einmal hieß, dass die bisherige Praxis der Sichtprüfung der Gastanks mithilfe von Spiegeln und Endoskopen nicht mehr genüge, sondern die Tanks vielmehr zur Prüfung ausgebaut werden müssten. Die Kosten der Sichtprüfungen lagen damit für CNG-Fahrerinnen und -Fahrer statt wie zuvor bei 30 bis 150 Euro auf einmal bei bis zu 2.000 Euro – und das für identische Fahrzeuge.
„Die Verschärfung der GAP mit der Forderung, die CNG-Tanks zum Erhalt einer HU-Plakette grundsätzlich auszubauen, war für uns von Anfang an grundlos, unangemessen und daher abzulehnen. Zudem war uns bewusst, dass der regelmäßige Ausbau der Tanks und das Lösen der Haltebänder für eine Sichtprüfung im Rahmen der HU zu Schäden an den CNG-Tanks führen und damit die Sicherheit klar gefährden kann. So ist einerseits das regelmäßige Öffnen der Haltebänder von den Fahrzeugherstellern nicht vorgesehen. Andererseits sind durch den unnötigen Aus- und Wiedereinbau von CNG-Tanks mechanische Beschädigungen zu erwarten. Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Mitglieder sofort nachdrücklich darauf hingewiesen, dass es keinerlei Fakten gibt, die diese Verschärfung begründen. Wir haben ihnen geraten, nur zu solchen Prüforganisationen und Werkstätten zu gehen, die die Sichtprüfung korrekt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und mit einem angemessenen Aufwand ohne Ausbau der Tanks durchführen“, erläutert Juliane Gött. 

Anweisungen „ATL1/2025“ für Werkstätten und Prüforganisationen angepasst
Mit der Abschaffung der durch eine Überwachungsorganisation verursachten geänderten Sichtprüfung wurde zum 22. August auch die Anweisung der Technischen Leitung (ATL) 1/2025 des Deutschen Kraftfahrzeughandwerks für Inspektoren wieder angepasst. Somit gilt ab sofort: „Die Bereiche unterhalb der Befestigungsbänder der CNG-Gasbehälter sind nicht bei jeder GAP freizulegen, sondern nur dann zu prüfen, wenn dies je nach Fahrzeugalter und dem allgemeinen Zustand der Tankanlage erforderlich erscheint. Die verantwortliche Entscheidung darüber liegt beim jeweils prüfenden Inspektor.“ Damit ist der Text „inklusive erweiterter Sichtprüfung nach ATL 1/2025“ im Inspektionsbericht einer GAP nicht mehr erforderlich und wird entfernt. 
„Für uns als Verbrauchschutzorganisation war unser Einsatz zur Abschaffung der verschärften GAP ein voller Erfolg. Die Bestätigung des BMV für die Korrektheit der ‚normalen‘ Sichtprüfung und damit für unsere Position als CNG-Club e. V. hat uns erneut bewiesen, wie wichtig unser unermüdlicher Einsatz für die Rechte und Interessen unserer Mitglieder ist. Es bestätigt die Richtigkeit unserer Strategie und macht uns weiter Mut für alles, was kommt“, resümiert Juliane Gött, Vorstandsvorsitzende der Verbraucherschutzorganisation CNG-Club e. V. 


Über den CNG-Club e. V.
Der CNG-Club e. V. setzt sich in den Bereichen Pkw, Lkw und Busse ein für die nachhaltige, kostengünstige und klimaschonende Mobilität mit Compressed Natural Gas (CNG) und Liquefied Natural Gas (LNG) – der umweltfreundliche Kraftstoff aus Erdgas, Biomethan und synthetischem Methan. Der gemeinnützige Verein fungiert als Informationsplattform, Netzwerk und Bundesverband. Er vertritt die Interessen von Verbrauchern und Flottenbetreibern gegenüber der Politik, Automobil- und Nutzfahrzeugherstellern, der Gasbranche sowie CNG-/LNG-Tankstellenbetreibern.

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Der CNG-Club e.V. setzt sich aktiv ein für die nachhaltige, kostengünstige und klimaschonende Mobilität mit Compressed Natural Gas (CNG) – dem umweltschonenden Kraftstoff aus Erdgas, Biomethan und synthetischem Methan. Der gemeinnützige Verein fungiert als Informationsplattform, Netzwerk und Bundesverband. Er vertritt die  Interessen der Verbraucher gegenüber der Politik, Automobilhersteller, Gasbranche, CNG-Tankstellenbetreiber.