Sehr geehrte Damen und Herren,
ich richte mich mit diesem offenen Schreiben an Sie als Verbraucher, Fahrzeughalter (Skoda Octavia CNG) und Bürger, um auf eine aus meiner Sicht äußerst problematische Entwicklung bei der Gasanlagenprüfung (GAP) für CNG-Fahrzeuge aufmerksam zu machen. Zahlreiche Fahrzeughalter – mich eingeschlossen – sehen sich seit einiger Zeit mit der Forderung nach einem pauschalen (Teil-)Ausbau oder vollständiger Freilegung der CNG-Tanks bei GAP-Prüfungen konfrontiert, ohne dass dafür in jedem Fall eine technische Notwendigkeit ersichtlich oder eine rechtliche Grundlage nachvollziehbar ist. Wie aus der offiziellen Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) an den ADAC hervorgeht, hat der sogenannte “Arbeitskreis Erfahrungsaustausch” (AKE) keinerlei gesetzgeberische oder gesetzauslegende Kompetenz. Es wurde eindeutig klargestellt, dass ausschließlich die GSP/GAP-Durchführungsrichtlinie sowie die StVZO für die Durchführung der Prüfung maßgeblich sind. Diese Vorschriften verlangen eine Sichtprüfung der Gasflaschen in einem „freigelegten Zustand“ – nicht jedoch einen prinzipiellen Ausbau oder das Lösen von Haltebändern. Alternative Sichtmittel wie Endoskope oder Spiegel sollen demnach nur eingeschränkt zulässig sein, jedoch nicht verpflichtend ausgeschlossen. Ergänzend liegt mir persönlich eine entsprechende Stellungnahme des BMV zu dem oben benannten Sachverhalt vor, welche die Stellung-nahme des BMV an den ADAC noch einmal bestätigt.
Ignoranz gegenüber offizieller Rechtsauffassung
Trotz dieser Klarstellung verfahren Prüforganisationen – insbesondere der TÜV Nord – weiterhin nach der Maßgabe, ausschließlich vollständig freigelegte bzw. ausgebaute Tanks zu prüfen, unabhängig vom Zustand des Fahrzeugs oder von individuellen Risikomerkmalen. Dies widerspricht nicht nur der ministeriellen Stellungnahme, sondern stellt einen erheblichen Eingriff in die Rechte und Pflichten der Verbraucher dar. Besonders problematisch ist, dass die Prüforganisationen hierbei ihre marktbeherrschende Stellung nutzen und eine faktische Monopolstellung bei der Prüfungsdurchführung einnehmen. Verbraucher sind dadurch gezwungen, erhebliche Zusatzkosten zu tragen – allein für Arbeitsaufwand, der nach geltender Lesart des BMV in vielen Fällen nicht zwingend erforderlich wäre.
Unrechtmäßig entstandene Kosten & Forderung nach Übergangsregelung
Viele Kunden mussten in den vergangenen Monaten den Ausbau der CNG-Tanks bereits auf eigene Kosten bezahlen, obwohl dafür keine eindeutige gesetzliche Grundlage bestand und das BMV andere Anforderungen formuliert hat. Diese Praxis hat zu ungerechtfertigten finanziellen Belastungen geführt, die seitens der Fahrzeughersteller mit den entsprechend angeschlossenen Werkstätten, im Sinne der Kunden in keiner Weise hinterfragt wurden. Bis zum Abschluss einer eindeutigen und verbraucherfreundlichen rechtlichen Klärung fordere ich daher dringend eine Übergangsregelung im Sinne der Kunden. Es muss sichergestellt werden, dass Haltern und Kunden in dieser strittigen Phase keine weiteren, unnötigen Kosten durch möglicherweise überzogene oder nicht klar geregelte Prüfanforderungen entstehen.
Kritik am Verhalten der Fahrzeughersteller und Werkstätten
Es ist besonders hervorzuheben, dass die Fahrzeughersteller und die ihnen angeschlossenen Werkstätten die überzogenen Forderungen rund um den Ausbau und die Prüfung der CNG-Tanks völlig kritiklos akzeptiert haben. Damit haben sie nicht nur das bestehende – für viele Kunden unverständliche und belastende – System unterstützt, sondern ihre Werkstätten konnten von genau diesen unverhältnismäßigen Vorgaben auch finanziell stark profitieren.
- Die Hersteller und Werkstätten haben die Umsetzung der Regelungen zugelassen, obwohl es aus Kundensicht in keiner Weise sinnvoll erscheint, dass eine Hauptuntersuchung (HU) inklusive der CNG-Prüfung Kosten von bis zu 1.000 € verursachen soll.
- Statt sich für eine praktikable und kundenfreundliche Übergangsregelung einzusetzen, wurde diese finanzielle Mehrbelastung hingenommen – zum Nachteil der Verbraucher und zum Vorteil der eigenen Profitabilität.
- Dieses Verhalten trägt dazu bei, dass Vertrauen in eine faire Behandlung der Kunden massiv verloren geht, da die Hersteller und Werkstätten durch die Umsetzung der Regelungen überwiegend eigennützige Interessen verfolgen.
Herstellerverantwortung wird ignoriert
Wenn tatsächlich ein generelles Sicherheitsproblem durch Korrosionsgefahr oder konstruktionsbedingte Mängel bei verbauten Gastanks besteht, stellt sich die zentrale Frage: Wie haben diese Fahrzeuge je eine Typgenehmigung erhalten? Und warum werden Hersteller wie Škoda (sowie andere Konzernmarken) nicht verpflichtet, dieses Problem im Rahmen eines Rückrufs oder durch technische Nachbesserung zu beheben? Hier entsteht der Eindruck, dass die Verantwortung von den Herstellern auf die Verbraucher abgewälzt wird, obwohl diese Fahrzeuge gemäß ECE R110 oder nationalem Recht homologiert und als betriebssicher zugelassen wurden. Technische Probleme, die erst durch neue Bewertungskriterien nachträglich als sicherheitsrelevant eingestuft werden, sind nicht dem Halter, sondern dem Hersteller zuzuschreiben.
Meine Forderungen:
Ich fordere von Ihnen allen gemeinsam – Politik, Prüforganisationen, Industrie und Verbrauchervertretungen – eine Klärung und Neujustierung des aktuellen Vorgehens bei GAP-Prüfungen für CNG-Fahrzeuge. Konkret fordere ich:
- Eine rechtssichere und bundesweit einheitliche Regelung, wann ein Ausbau der Tanks technisch erforderlich ist – und wann nicht.
- Die verbindliche Umsetzung der BMV-Stellungnahme in die Prüfungspraxis, einschließlich einer klaren Weisung an Prüforganisationen wie TÜV Nord.
- Eine faire Aufteilung der Verantwortung zwischen Fahrzeugherstellern und Haltern, insbesondere durch verpflichtende Rückrufe bei systematischen Konstruktionsproblemen.
- Den Schutz der Verbraucher vor übermäßigen Kosten durch mißbräuchliche oder unverhältnismäßige Prüfanforderungen.
- Die Veröffentlichung von verständlichen Prüfhinweisen für Endkunden, damit Halter wissen, was genau bei der GAP erlaubt, erforderlich und optional ist.
- Die sofortige Einführung bzw. Zusage einer kundenfreundlichen Übergangsregelung, bis zur endgültigen rechtlichen Klärung, damit betroffenen Haltern keine weiteren ungerechtfertigten Ausgaben entstehen.
Schlusswort:
Zahlreiche CNG-Fahrer fühlen sich im derzeitigen Prüfverfahren zwischen den Fronten zerrieben: Prüforganisationen handeln über das gesetzlich Notwendige hinaus, einheitliche Bewertungsmaßstäbe fehlen, und Fahrzeughersteller entziehen sich ihrer Verantwortung. Ich fordere Transparenz, Rechtsklarheit und echte Verbraucherorientierung.
Dieser offene Brief wurde am 20.07.2025 versandt an:
- Bundesministerium für Verkehr (BMV) poststelle
- TÜV Nord Mobilität
- Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)
- Arbeitskreis Erfahrungsaustausch (AKE)
- Škoda Auto Deutschland GmbH
- Verband der Automobilindustrie (VDA)
- Verbraucherzentrale Bundesverband
- Allgemeiner Deutscher Automobil-Club
Zur Person:
Norbert Kupke ist ein überzeugter und engagierter CNG-Fahrer. Mit seinem Skoda Octavia G-TEC ist er mehr als zufrieden und möchte ihn möglichst lange fahren. Auf den CNG-Club wurde er im Rahmen seiner Recherchen zu den GAP-Verschärfungen aufmerksam und sogleich Mitglied, um gemeinsam mehr zu erreichen.